Indiademned – ein Ersuchen an die Vernunft

Ich habe Spaß. Im virtuellen Vatikan. Ich hatte aber auch an Condemned und Condemned 2 Spaß. Die letzteren Titel wurden nach meiner Kenntnis in der Bundesrepublik aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen beschlagnahmt. Sie hätten besser eine USK 18 – Einstufung erhalten und behalten.

Ich bitte Mitarbeiter der Firma SEGA einen Antrag zu stellen um Condemned 1 und 2 von der Liste der beschlagnahmten Video-Spiele zu nehmen.

Dies hat Gründe.

Zum einen macht sich unser Jugendschutz in meinen Augen lächerlich wenn die Beschlagnahmung aufrecht erhalten bleibt (in Anbetracht der mittlerweile inhaltlichen Marktdurchsetzungen) und zum anderen wird das Erwachsenensiegel vom System entwertet. Weiterhin ist ab dem morgigen Tag ein durchaus wirklich unterhaltsamer Titel im Markt der Abläufe und Systematik beinhaltet, welche denen von Condemned zumindest stark ähneln. Er wurde weiterhin mit einer USK 16-Einstufung versehen.

Zum Vergleich – Condemned 1 + 2 hat nach meiner Kenntnis im internationalen Raum eine 18er Einstufung erhalten. Das deutsche Vorgehen war nach meiner Einschätzung hingegen nicht angemessen. Gäbe es Indy..so hätte er einen vermutlich verantwortlichen Politiker vielleicht besser mit der Peitsche eingefangen (nicht malträtiert).

Diese von mir angenommene Fehleinschätzung der Beschlagnahmung kostet vermutlich auch Steuergeld und zwar in Form von Gerichtskosten und Strafvollzug bei Weitergabe der Software. Dies ist vermutlich gerade bei den unter 20-jährigen zu befürchten. Also vermutlich auch bei Jugendlichen.

Funktionierender Jugendschutz würde meiner Meinung nach dem Erwachsenen den Respekt zollen der in der Bundesrepublik bisher augescheinlich geheuchelt wird. Die Aufhebung der Beschlagnahme der genannten Titel wäre nach meiner Annahme ein Beitrag um einer juristischen und formalen Lächerlichkeit zu begegnen.