AfD-Verbot: Theoretisch

Update zum 14.11.2024. 08:00 Uhr
Erinnerung kann trügen. Der nachfolgende Text bezieht sich korrigierter Weise auf das Urteil des Verfassungsgerichtes vom 17.01.2017. Das NPD-Verbot wurde vom Gericht wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele abgelehnt.




Nun ist er da. Der Antrag auf ein Verbotsverfahren der AfD wurde laut einer entsprechenden zdfheute – Meldung vom 13.11.2024 auf den Weg gebracht.

Ich erinnere mich an die Einstellung des NPD-Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht. Man war in der Politik angeblich geschockt. Vorbereitet war damals nach meiner Einschätzung niemand.

Vielleicht berücksichtigt man nun die Zeitgeschichte. Ich wünsche mir eine Vorbereitung für den Fall des Scheiterns in Karlsruhe.

Wir haben eine Demokratie die gelebt werden darf und gelebt werden sollte. Das Schlimmste wäre für mich eine Politik die erneut den Ball aus der Hand gibt. Auch Scheitern vor dem Verfassungsgericht ist ein Beweis für die demokratische Stärke der Bundesrepublik. Man muss es dem Bürger lediglich mit einfachen und sinnhaften Worten erklären. Vielleicht klappt es diesmal.